GWG: Mitgliedsbeiträge

Beitragsordnung

1. Fälligkeit
Die Mitgliedsbeiträge werden halbjährlich am 01.01. und am 01.07. jeden Jahres für das folgende Halbjahr fällig. Aufnahmegebühren werden nach Bekanntgabe der Aufnahme unverzüglich fällig. Abzugeltende Arbeitsleistungen werden nach Beendigung des Kalenderjahres, in dem sie abzuleisten waren, fällig. Zu erbringende Arbeitsleistungen können nach Bedarf im Laufe des Kalenderjahres abgeleistet
werden. Die jeweiligen Abteilungen haben ausreichende Arbeitsgelegenheiten ihren Mitgliedern bekannt zu geben.
2. Zahlungsart
Alle Zahlungen sollen durch das Bankeinzugsverfahren erhoben werden. Der Vorstand kann auf Antrag im Einzelfall eine andere Zahlungsart zulassen. Kosten, die dem Zahlungspflichtigen hieraus entstehen, hat dieser zu tragen. Sollten dem Verein aus dem Verhalten des Zahlungspflichtigen Kosten entstehen, sind diese von diesem zu tragen.
3. Allgemeines
Die Arbeitsleistungen sind für die jeweilige Abteilung, der das Mitglied angehört, zu leisten. Die erbrachten Beiträge sollen nach Abzug allgemeiner Verwaltungskosten in der Regel für die Abteilungen nach deren Beitragsaufkommen verwendet werden. Der Anteil an den allgemeinen Verwaltungskosten richtet sich nach der Mitgliederzahl der sportlichen Abteilungen. Der Vorstand kann auf Antrag des Mitgliedes den Beitrag
ermäßigen oder erlassen.
4. Beitragshöhe
Die nachfolgend genannten Beiträge sind Halbjahresbeträge, soweit nichts Anderes
vermerkt ist.

Tauchabteilung

Aufnahmegebühren
Volljährige Mitglieder                                            140,00 Euro
Familien                                                                180,00 Euro
Jugendliche                                                           45,00 Euro
Kinder                                                                   frei

Laufende Beiträge aktive Mitglieder
Erwachsene                                                                                    50,00 Euro
Kinder u. Jugendliche Angehörige von aktiven Mitgliedern            15,00 Euro
Kinder u. Jugendliche Alleinmitglieder                                            22,00 Euro

In den Beiträgen für die o.g. aktiven Mitglieder sind jeweils die an den Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) zu zahlenden Versicherungsbeiträge in Höhe von zur Zeit 13,20 €/Erwachsene und 10,71 €/Jugendliche enthalten. Als aktive Mitglieder sind die zu verstehen, die den Tauchsportmit Gerät ausüben. Bei aktiven
Mitgliedern, die nicht mit Gerät tauchen, also nur mit ABC-Ausrüstung am Training teilnehmen, entfällt der Versicherungsbeitrag.

Tischtennisabteilung

Einmalige Aufnahmegebühr
Alle Mitglieder                                                    20,00 Euro

Laufende Beiträge aktive Mitglieder
Kinder, Jugendliche, Studenten                          21,00 Euro
Erwachsene                                                        36,00 Euro
Familienbeitrag                                                   39,00 Euro
Passive Mitglieder                                               12,00 Euro

Basketballabteilung

Einmalige Aufnahmegebühr
Alle Mitglieder                                                    20,00 Euro

Mitglieder über 18 Jahre                                     36,00 Euro
Kinder, Jugendliche                                            15,00 Euro
Familienbeitrag                                                   27,00 Euro
Passive Mitglieder                                              15,00 Euro